Leider haben viele Bundesländer z.B. NRW und Sachsen die Förderungen eingestellt. Allerdings gibt es für einige Bundesländer noch die Möglichkeit der finanziellen Unterstützung deiner Fortbildung. Im Folgenden erhältst du eine Übersicht unter welchen Umständen du eine Förderung beantragen kannst:
| Bundesland | Förderung | Bedingungen | Kontakt |
| Brandenburg | bis 60%, max. 3000€ | – Erstwohnsitz in Brandenburg – Beschäftigungsverhältnis – der Zuschuss muss min. 500€ betragen – max. 2 Förderungen pro Jahr | Link 0331 660 22 00 |
| Hamburg | bis 75%, max. 1.000€ | – Hauptwohnsitz Hamburg – sozialversicherungspflichtige Beschäftigung >= 15h – Betrieb max. 249 Mitarbeiter | Link |
| Hessen | 50%, max. 4.000€ | – min. 21 Jahre alt – kein Berufsabschluss oder – erlernter Beruf seit min. 4 Jahren nicht mehr ausgeführt | Link |
| Rheinland-Pfalz | 60%, max. 1.500€ | – nur für Erwerbstätige mit Hauptwohnsitz oder Arbeitsplatz in Rheinland-Pflaz – Förderhöhe 60% bis 1.500€ – Sonstige Kosten, wie z. B. Fahrtkosten, Unterbringungs- und Verpflegungskosten sind nicht förderfähig | Link 0800 588 84 32 |
| Sachsen-Anhalt | 60 bis 90% | – Einkommensgrenze 4.575 Euro brutto | Link 0800 56 007 57 |
| Schleswig-Holstein | bis 40%, max. 1.500€ | – Erwerbstätige und Auszubildende | Link 0431 99 05 22 22 |
| Thüringen | bis 1.000€ | – Jahreseinkommen max. 55.000 (bei Einzelpersonen) – Jahreseinkommen max. 110.000€ (bei Eheleuten) – max. 1 Förderung pro Kalenderjahr | Link |
Zu beachten!
Außerdem solltest du jeweils beachten die entsprechende Förderung VOR Beginn der Ausbildung beantragen. In den meisten Fällen ist eine Vorauszahlung von dir erforderlich und du musst mit dem Bestehen der Ausbildung den Förderungsgutschein einreichen und erst dann erhältst du die Erstattung. Selbstverständlich können wir für diese Vorauszahlung auch eine Ratenzahlung vereinbaren. Melde dich hierfür einfach per E-Mail an die info@kaf-akademie.de.



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